
Compliance: Hinweisgebersystem
Interne und externe Hinweisgeber können die Kasse entweder direkt über den Compliance-Beauftragten (interner Meldekanal) oder über den Compliance-Vertrauensanwalt (externer Meldekanal) kontaktieren. Der Compliance Vertrauenswalt gibt nach Prüfung der Hinweise nur solche Meldungen an den Compliance-Beauftragten der Kasse weiter, die von den Hinweisgebern freigegeben worden sind.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln hat für die Kasse höchste Priorität.
Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeitende, Geschäftspartner und die Kasse abzuwenden.
Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Kasse mehrere Compliance-Meldewege (siehe Unterpunkt "Kontakt mit den zuständigen Compliance-Ansprechpartnern") eingerichtet.
Über diese können sowohl Mitarbeitende der Kasse als auch Außenstehende Hinweise z. B. auf potenzielle Bestechungsdelikte, Betrug oder Verstöße gegen das Geldwäschegesetz abgeben.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der Kasse haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit dem zuständigen internen oder externen Compliance-Ansprechpartner der Kasse aufzunehmen:
Interne Compliance-Ansprechpartner (Compliance-Komitee)
- per Telefon: 0231-9578-747 (Montag bis Freitag, 9 – 17 Uhr)
- per E-Mail an: compliance@kzvk-dortmund.de
- per Brief an:
Persönlich/Vertraulich
Compliance-Komitee
Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
Schwanenwall 11
44135 Dortmund
Über unseren externen Compliance Vertrauensanwalt, der auch auf Wunsch Ihre Identität schützt:
- Herrn Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny
- Telefon: 0211 600 55-217, Mobil: 0179 475 60 74, E-Mail: a.szesny@heuking.de
- Mehr zum Compliance Vertrauensanwalt erfahren Sie hier oder auf der Website der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB.
Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Die Kasse geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit den Hinweisgebern sichergestellt. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeitende, die gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffen sind.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf eine Dienstleistung der Kasse unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, die sich aus Ihren Unterlagen ergeben.