
Unfallbedingte Aufwendungen
Steht mir Beihilfe bei unfallbedingten Aufwendungen zu?
Aufwendungen, die durch einen Unfall verursacht wurden (Sport-, häusliche Unfälle, Verkehrsunfälle etc.) sind im Rahmen der BVO beihilfefähig.
Im Beihilfeantrag sind die Belege zu kennzeichnen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Weiterhin ist in diesem Fall dem Beihilfeantrag ein Unfallbericht beizufügen, da die Beihilfestelle zu prüfen hat, ob und inwieweit Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen. Der gesetzliche Schadensersatzanspruch geht in Höhe der Beihilfeleistungen auf den Dienstherrn über.
Dienstunfälle sind dem Dienstherrn zu melden. Sofern ein Dienstunfall als solcher durch den Dienstherrn anerkannt wurde, erhält die Beihilfestelle eine entsprechende Mitteilung. Die im Zusammenhang mit dem Dienstunfall entstandenen Aufwendungen sind der Beihilfestelle im Original vorzulegen.