
Sterbefall
Was zahlt die Beihilfe zu Bestattungskosten?
Zu den Kosten aus Anlass des Todes (Bestattungskosten) wird keine Beihilfe gewährt, lediglich die Kosten für die Überführung der Leiche oder Urne können beihilfefähig sein.
Wer kann Kosten meiner letzten Krankheit und aus Anlass des Todes (Überführungskosten) geltend machen?
Hinterbliebene Ehegatten, Eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder oder Erben des/der verstorbenen Beihilfeberechtigten können die Kosten der letzten Krankheit und die Kosten für die Überführung der Leiche oder Urne gegen Vorlage des Erbscheines geltend machen.
Empfangsberechtigt ist, wer die Rechnungen zuerst vorlegt.