
Krankenhaus
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Krankenhausaufenthalt?
Der Eigenanteil beträgt:
10,00 € täglich für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Wahlleistung)
und
15,00 € täglich bei gesondert berechnete Unterkunft ohne Einbettzimmer (Wahlleistung).
Der Eigenanteil ist maximal für 20 Tage je beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Person im Kalenderjahr von den beihilfefähigen Aufwendungen abzusetzen.
Bei Behandlung in einem nicht nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus beträgt der von den beihilfefähigen Aufwendungen abzusetzende Eigenanteil täglich pauschal 25,00 €
Wichtig
Aufwendungen für Behandlungen in Krankenhäusern, die nicht nach § 108 SGB V zugelassen sind, sind nur insoweit als angemessen anzuerkennen, als sie den Kosten (Behandlungs-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten) entsprechen, die die dem Behandlungsort nächstgelegene Klinik der Maximalversorgung (Universitätsklinik nach § 108 SGB V) für eine medizinisch gleichwertige Behandlung berechnen würde.