• Start
  • Versorgung
  • Beihilfe
  • Realkredite
  • Liegenschaften
  • Ihre VKPB
  • Karriere
  • Kontakt
  • Links
  • Stellenangebote
  • Satzung
  • Suche
  • Anträge/Vordrucke
  • Merkblätter
  • Wichtige Informationen
  • Wichtige Fragen
    • Allgemeine Informationen zum Fachbereich Beihilfe
    • Ambulante Psychotherapie
    • Anschlussheilbehandlung (AHB)
    • Arzneimittel
    • Aufwendungen für Ehegatten / Eingetragene Lebenspartner
    • Beförderungskosten
    • Behandlung im Ausland
    • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    • Heilbehandlungen
    • Heilpraktiker
    • Hilfsmittel
    • Impfungen
    • Krankenhaus
    • Pflege
    • Rehabilitation
    • Sterbefall
    • Unfallbedingte Aufwendungen
    • Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
    • Verwaltungsvorschriften zur Beihilfenverordnung
    • Zahnarzt
  • Ansprechpartner

Krankenhaus

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Krankenhausaufenthalt?

Der Eigenanteil beträgt:

10,00 € täglich für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Wahlleistung)

und

15,00 € täglich bei gesondert berechnete Unterkunft ohne Einbettzimmer (Wahlleistung).

Der Eigenanteil ist maximal für 20 Tage je beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Person im Kalenderjahr von den beihilfefähigen Aufwendungen abzusetzen.

Bei Behandlung in einem nicht nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus beträgt der von den beihilfefähigen Aufwendungen abzusetzende Eigenanteil täglich pauschal 25,00 €

Wichtig

Aufwendungen für Behandlungen in Krankenhäusern, die nicht nach § 108 SGB V zugelassen sind, sind nur insoweit als angemessen anzuerkennen, als sie den Kosten (Behandlungs-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten) entsprechen, die die dem Behandlungsort nächstgelegene Klinik der Maximalversorgung (Universitätsklinik nach § 108 SGB V) für eine medizinisch gleichwertige Behandlung berechnen würde.

Nach oben
VKPB - Wir sind der Altersversorger für Kirche und Diakonie.

Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte – Anstalt des öffentlichen Rechts

Hausanschrift
Schwanenwall 11
44135 Dortmund

Postanschrift
Postfach 10 41 62
44041 Dortmund

Telefon: 0231 5776 - 0
Telefax: 0231 5776 - 404
E-Mail: info@vkpb-dortmund.de

Mit einem Klick zum Ziel

  • Versorgung
    • Vordrucke
    • Merkblätter
    • Ansprechpartner
  • Beihilfe
    • Anträge/Vordrucke
    • Merkblätter
    • Wichtige Fragen
    • Ansprechpartner
  • Realkredite
    • Informations- und Antragsservice
    • Zins- und Tilgungsrechner
    • Kontaktformular
  • Liegenschaften
    • Wohnimmobilien
    • Wohnangebote für Senioren
    • Gewerbeimmobilien
    • Kontaktformular
  • Nachhaltigkeit
    • Umweltmanagement
    • AKI
    • KirUm
  • Ihre VKPB
    • Wir über uns
    • Organe
    • Satzung

Copyright 2022 · Inhalt dieser Seite: Krankenhaus

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum