
Heilpraktiker
In welcher Höhe sind Aufwendungen für Heilpraktiker beihilfefähig?
Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker sind grundsätzlich bis zur Höhe vergleichbarer Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.
In welcher Höhe sind Aufwendungen für Heilpraktiker beihilfefähig?
Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker sind grundsätzlich bis zur Höhe vergleichbarer Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.