
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Was muss ich als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse beachten?
Leistungen von gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkassen sind stets nachzuweisen.
Bei Erhalt von Sach- oder Dienstleistungen (ärztliche Versorgung, Krankenhausbehandlung, Heilmittel etc.) oder anstelle einer Sach- oder Dienstleistung gewährten Geldleistung (z. B. bei Hilfsmitteln, Medikamenten), ist eine Beihilfengewährung ausgeschlossen.
Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte, Fahrtkosten, Kuraufenthalte sowie Rezeptgebühren, Praxisgebühren o. ä. Gebühren sind nicht beihilfefähig.
Nehmen in der GKV Pflichtversicherte am Kostenerstattungsverfahren teil, so sind die ungedeckten Kosten für entstandene Aufwendungen nicht beihilfefähig!