
Behandlung im Ausland
Wenn ich im Ausland krank werde, sind dann auch die im Ausland entstehenden Krankheitskosten sowie ein evtl. Rücktransport beihilfefähig?
Die im Ausland entstandenen Aufwendungen können i. d. R. nur bis zu der Höhe anerkannt werden, wie sie im Inland entstanden und beihilfefähig gewesen wären. Den Belegen ist eine Übersetzung beizufügen.
Beförderungskosten im Zusammenhang mit einer Behandlung im Ausland sind nicht beihilfefähig.
Es empfiehlt sich daher, eine entsprechende Versicherung für Auslandsreisen abzuschließen.