
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Ich muss zur Anschlussheilbehandlung (AHB), was muss ich veranlassen?
Nach einer stationären Krankenhausbehandlung kann eine AHB ohne Einschaltung des Gesundheitsamtes anerkannt werden, wenn deren Notwendigkeit ärztlicherseits vom Krankenhaus bescheinigt wird und die AHB spätestens einen Monat nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung beginnt.
Eine vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle ist erforderlich.
Der Antrag ist formlos unter Beifügung der Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhausarztes vor Antritt der Behandlung vorzulegen.