
Ambulante Psychotherapie
Was muss ich vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie beachten?
Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind bis auf fünf, bei analytischer Psychotherapie bis zu acht Probesitzungen (probatorische Sitzungen) nur nach vorheriger Anerkennung durch die Beihilfestelle aufgrund eines vertrauensärztlichen Gutachtens, eines Gutachtens Ihrer privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenkasse beihilfefähig.