
Antrag / Form / Unterschrift / Vollmacht / Originale / Nachweise / Frist / Mindestbetrag / Übergang in den Ruhestand
Muss ich immer einen Beihilfeantrag ausfüllen, wenn ich Kosten zur Abrechnung vorlege?
Beihilfen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Für die Antragstellung sind Formblätter vorgeschrieben, die in der Beihilfestelle in der jeweils gültigen Fassung erhältlich sind. Die Antragsformulare können auch hier herunter geladen werden.
Für Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit – § 5 BVO – fügen Sie zusätzlich zum Antrag die Anlage Pflege bei.
Fügen Sie die Belege dem Antrag lose bei. Heften, klammern oder kleben Sie die Belege nicht an den Antrag. Kopieren Sie nur einseitig und stets nur einen Beleg (z. B. Rezept) auf ein Blatt.
Wir weisen darauf hin, dass die Antragstellung weiterhin per Post zu erfolgen hat. Eine Antragstellung per Mail oder per App-Einreichung ist vorerst nicht möglich.
Auch bei einer Wiedervorlage von Unterlagen ist ein neuer Antrag vorzulegen.
Kann auch eine andere Person als der Beihilfeberechtigte den Beihilfeantrag unterschreiben?
Die Anträge sind vom Beihilfeberechtigten selbst zu unterschreiben. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträge berechtigt sein, so ist hierüber eine Vollmacht (Vollmachtsvordruck Ihrer Beihilfestelle oder formlos) vorzulegen.
Muss ich Originalbelege vorlegen?
Als Nachweis für die Aufwendungen genügt i. d. R. die Vorlage von Duplikaten oder beglaubigten Fotokopien der Rechnungsbelege. Zwingend vorgeschrieben ist die Vorlage von Originalbelegen in Sterbefällen und bei Aufwendungen für Kinder, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Muss für jeden Beleg ein Nachweis über die Leistung der privaten Krankenversicherung vorgelegt werden?
Bei Vorlage der Quotenbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung entfällt der Einzelnachweis über die Leistung der privaten Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie dies besonders, wenn Sie uns zum ersten Mal einen Beihilfeantrag zur Abrechnung vorlegen (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand und dadurch bedingte Änderung der Versicherungsquote).
Wie lang ist die Antragsfrist für die entstandenen Kosten?
Beihilfen müssen spätestens zwei Jahre nach der Rechnungsstellung beantragt werden. Maßgebend ist hier das Eingangsdatum des Antrags.
Gilt nur für Beihilfeberechtigte der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche und nicht für Beihilfeberechtigte der Ev. Kirche im Rheinland. Kann ich Krankheitskosten, die vor dem Eintritt in den Ruhestand entstanden sind, auch über die VKPB Pflege abrechnen, oder muss ich diese noch bei meiner letzten Beihilfestelle einreichen?
Der Beihilfeantrag kann bei uns gestellt werden, wenn er neben den Aufwendungen, die vor dem Eintritt in den Ruhestand entstanden sind, auch Aufwendungen enthält, die nach Ihrer Pensionierung entstanden sind. Bitte in diesem Fall eine Quotenbescheinigung der Krankenversicherung über die Höhe der Erstattung vor Beginn des Ruhestandes beifügen.
Aufwendungen, für die noch ein Abschlag einzubehalten ist, bei denen Nachberechnungen erforderlich sind, sowie Aufwendungen, die noch nicht abgewickelte Widerspruchs- oder Klagevorgänge betreffen, sind stets bei der bisherigen Beihilfestelle zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den von uns aufgelegten Merkblättern.
Bemessungssatz
Wie hoch ist mein Beihilfebemessungssatz?
Der Bemessungssatz (§ 12 Abs. 1 BVO) ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für
| 50% |
| 70% |
| 50% |
| 70% |
| 70% |
| 80% |
Der Beihilfebemessungssatz richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen.
Honorarvereinbarung
Ich soll meiner Ärztin/meinem Arzt eine Honorarvereinbarung unterschreiben. Was muss ich beachten?
Aus beihilferechtlicher Sicht reicht eine Honorarvereinbarung allein nicht aus, um ein über den jeweiligen Regelsätzen liegendes Honorar als beihilfefähig anzuerkennen.