• Start
  • Versorgung
  • Beihilfe
  • Realkredite
  • Liegenschaften
  • Ihre VKPB
  • Karriere
  • Kontakt
  • Links
  • Stellenangebote
  • Satzung
  • Anträge/Vordrucke
  • Merkblätter
  • Wichtige Informationen
  • Wichtige Fragen
    • Allgemeine Informationen zum Fachbereich Beihilfe
    • Ambulante Psychotherapie
    • Anschlussheilbehandlung (AHB)
    • Arzneimittel
    • Aufwendungen für Ehegatten / Eingetragene Lebenspartner
    • Beförderungskosten
    • Behandlung im Ausland
    • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    • Heilbehandlungen
    • Heilpraktiker
    • Hilfsmittel
    • Impfungen
    • Krankenhaus
    • Pflege
    • Rehabilitation
    • Sterbefall
    • Unfallbedingte Aufwendungen
    • Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
    • Verwaltungsvorschriften zur Beihilfenverordnung
    • Zahnarzt
  • Ansprechpartner

Wichtige Fragen

Wichtige Fragen können hier direkt nachgelesen werden.
Bitte klicken Sie auf die grünen Überschriften für weitere Informationen:

Allgemeine Informationen zum Fachbereich Beihilfe
Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zur Antragstellung und zu den beihilferechtlichen Folgen einer Honorarvereinbarung mit dem Arzt. Darüber hinaus können Sie sich hier informieren, welcher Beihilfebemessungssatz der Berechnung Ihrer Beihilfe zu Grunde gelegt wird.


Ambulante Psychotherapie
Wichtige Schritte vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie. 


Anschlussheilbehandlung (AHB)
Es wird erläutert, welche Voraussetzungen für die beihilferechtliche Berücksichtigung der Kosten einer Anschlussheilbehandlung erfüllt sein müssen. 


Arzneimittel
Übersicht über die wichtigsten Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln. 


Arzneimittelrabatt
Wichtiger Hinweis der Beihilfestelle zum Gesetz über Rabatte für Arzneimittel. 


Aufwendungen für Ehegatten / Eingetragene Lebenspartner
Informationen über die Voraussetzungen, unter denen Sie die Aufwendungen für Ihren Ehegatten / Eingetragenen Lebenspartner geltend machen können. 


Beförderungskosten
Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Beförderungskosten als beihilfefähig berücksichtigt werden können. 


Behandlung im Ausland
Bei Erkrankung im Ausland können Sie sich hier über die Beihilfefähigkeit der dort entstandenen Aufwendungen informieren. 


Beihilfenverordnung - BVO 
Beihilfe Verordnung des Landes NRW.


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Ausführungen zu den beihilferechtlichen Besonderheiten für Beihilfeberechtigte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.


Hebammen
Hebammengebührenordnung des Landes NRW.


Heilbehandlungen
Hinweise zur Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter Heilbehandlungen.


Heilpraktiker
Hier erfahren Sie, in welchem Umfang Aufwendungen für die Behandlung durch Heilpraktiker beihilfefähig sind.


Hilfsmittel
Brauchen sie eine neue Brille oder ein Hörgerät? Hier können Sie sich informieren.


Impfungen
Hinweise zur Beihilfefähigkeit von Impfungen.


Krankenhaus
Bei einer Krankenhausbehandlung sind ggf. Eigenanteile einzubehalten. Hier finden Sie Hinweise, in welchen Fällen und in welcher Höhe die Eigenanteile anfallen.


Pflege
Hinweise für den Fall einer dauernden Pflegebedürftigkeit.


Rehabilitation
Wer eine Rehabilitationsmaßnahme benötigt, findet hier Informationen über das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren.


Sterbefall
Hier können Sie sich informieren, in welcher Höhe sich die Beihilfe an den Kosten einer Bestattung beteiligt. Außerdem ist dargelegt, welche Voraussetzungen im Fall des Todes des Beihilfeberechtigten für eine Beihilfegewährung erfüllt sein müssen.


Unfallbedingte Aufwendungen
Notwendige Angaben im Beihilfeantrag bei unfallbedingten Aufwendungen.


Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende.


Verwaltungsvorschriften zur Beihilfenverordnung
Vorschriften zur Ausführung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen.


Zahnarzt
Hier erhalten Sie Hinweise, wann Sie zu zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Leistungen etc. Beihilfen erhalten können.

Nach oben
VKPB - Wir sind der Altersversorger für Kirche und Diakonie.

Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte – Anstalt des öffentlichen Rechts

Hausanschrift
Schwanenwall 11
44135 Dortmund

Postanschrift
Postfach 10 41 62
44041 Dortmund

Telefon: 0231 5776 - 0
Telefax: 0231 5776 - 404
E-Mail: info@vkpb-dortmund.de

Mit einem Klick zum Ziel

  • Versorgung
    • Vordrucke
    • Merkblätter
    • Ansprechpartner
  • Beihilfe
    • Anträge/Vordrucke
    • Merkblätter
    • Wichtige Fragen
    • Ansprechpartner
  • Realkredite
    • Informations- und Antragsservice
    • Zins- und Tilgungsrechner
    • Kontaktformular
  • Liegenschaften
    • Wohnimmobilien
    • Wohnangebote für Senioren
    • Gewerbeimmobilien
    • Kontaktformular
  • Nachhaltigkeit
    • Umweltmanagement
    • AKI
    • KirUm
  • Ihre VKPB
    • Wir über uns
    • Organe
    • Satzung

Copyright 2021 · Inhalt dieser Seite: Wichtige Fragen

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum