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Besoldungsanpassung für Versorgungsempfänger der ehemaligen Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz

Nahaufnahme von Händen, die einen Taschenrechner bedienen

Die Tarifparteien der Länder haben sich am 14.02.2026 auf eine Erhöhung der Tabellenentgelte geeinigt.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat die Übernahme des Tarifergebnisses auf ihre Beamten und Versorgungsempfänger zugesagt, ein Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 liegt vor und der Ministerrat hat Vorgriffszahlungen auf dieses Gesetz beschlossen.

Die Übernahme in das kirchliche Versorgungsrecht hat Erhöhungen bei Ihrer Versorgung zur Folge.

Besoldungsanpassung:

  • Es erfolgt eine Erhöhung rückwirkend zum 01.04.2026 um 3,3 v. H.
  • Die Auszahlung der neuen Besoldungswerte erfolgt mit der Zahlung für September 2026.
  • Zum 01.03.2027 erfolgt eine weitere Besoldungsanpassung um 2,0 v.H. und zum 01.01.2028
    um 1 v.H.

Diese Vorgriffszahlungen stehen unter dem Vorbehalt einer späteren (kirchen-) gesetzlichen Regelung.