Besoldungsanpassung für die Versorgungsempfänger der EKvW, der Lippischen Landeskirche und der Ev. Hochschule Bochum
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Die Landesregierung hat die systemgerechte Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses vom 14.02.2026 auf den Beamten- und Versorgungsbereich zugesagt.
Die Umsetzung des Tarifabschlusses erfolgte in einem Gesetzgebungsverfahren.
Die Übernahme in das kirchliche Versorgungsrecht hat Erhöhungen bei Ihrer Versorgung zur Folge und erfolgt mit der Auszahlung für August 2026 rückwirkend ab dem 01.04.2026.
- Es erfolgt eine Erhöhung des Grundgehaltes zum 01.04.2026 um 3,36 v. H. sowie der Zulagen um 2,80 v. H.
- Die Auszahlung der neuen Versorgungsbezüge erfolgt mit der Zahlung für August 2026.
- Zum 01.03.2027 erfolgt eine weitere Besoldungsanpassung um 2,0 v. H.
- Zum 01.01.2028 erfolgt eine weitere Besoldungsanpassung um 1,0 v. H.