Auswirkungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassung in NRW (Systemzulagen) für die Versorgungsberechtigten der Ev. Kirche im Rheinland (mit Ausnahme der ehemaligen Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz)
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Durch die Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Land NRW kommt es gemäß § 12 Absatz 2 AG.BVG-EKD zu der Auszahlung von Systemzulagen.
Durch die Systemzulage wird gewährleistet, dass durch die vorgenommene Umstellung auf einen Bemessungssatz von 95 % der Bundesbesoldung im Jahr 2020 mindestens eine Versorgung auf NRW-Niveau erreicht wird.
Die Auszahlung der Systemzulagen rückwirkend zum 01.05.2026 erfolgt mit der Auszahlung für den Monat August 2026.