16.12.2011 - Aktuelles Arbeitgeber-Rundschreiben der KZVK
Neue Satzung
Die
Satzung der VKPB auf dem Stand Juni 2010 ist nun online.
Sie können diese hier einsehen und herunterladen.
Vorstandswechsel bei den Kirchlichen Versorgungskassen in Dortmund
Mit Wirkung ab 1. November 2011 haben die Verwaltungsräte der Kirchlichen Versorgungskassen (KZVK und VKPB) in Dortmund Herrn Dr. Wolfram Gerdes (51) zum Vorstand für Kapitalanlagen und Finanzen bestellt.
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Evangelische Versorgungskassen erhalten Umweltsiegel "Der Grüne Hahn"
Als erste der kirchlichen und öffentlich-rechtlichen Versorgungskassen in Deutschland haben die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) und die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK) mit Sitz in Dortmund ein Umweltmanagementsystem eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie
hier!
Neuer Verwaltungsrat
Mit dem zeitlichen Ablauf der letzten Amtsperiode ist für die Amtsdauer vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 ein neuer Verwaltungsrat berufen worden. Die Mitglieder haben wir
hier für Sie aufgeführt.
Aktuelle Informationen zum Versorgungsabschlag und zur Steuer-Identifikationsnummer finden Sie
hier.
Unter Versorgung/Merkblätter finden Sie eine aktuelle Information zur Absenkung der Versorgungsbezüge.
Mitarbeitende der VKPB für 25 Jahre Verbundenheit zur Kindernothilfe geehrt
Kolleginnen und Kollegen der Gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte aus Dortmund unterstützen seit nunmehr über 25 Jahren die Kindernothilfe. Sie engagieren sich gemeinsam mit vielen anderen Paten und Spendern, sie helfen und schauen hin, wenn Kinder in Armut leben und unter Gewalt leiden. Für diesen langjährigen Vertrauensbeweis hat die Kindernothilfe die Mitarbeitenden der VKPB im Juli 2008 mit der Urkunde für 25 Jahre Treue und Verbundenheit ausgezeichnet. Wir geben diesen Dank zurück und freuen uns, die wertvolle Arbeit der Kindernothilfe unterstützen zu können. Weitere Informationen zur Kindernothilfe finden Sie unter: www.kindernothilfe.de
Änderung der BVO - Ausnahmen bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - für Beihilfeberechtigte der EKvW und der Lippischen Landeskirche. (
Vordrucke)











